Nach den Tagen der Fremdherrschaft trug der Herr Bürgermeister Mitsdörfer in einer Darstellung den armseligen Zustand der Stadt Schwerte den verdienstvollen Herrn Landes-Director von Romberg vor und bat um Herstellung der ehemaligen Gerichtsstelle und um Anlegung einer Kunststraße. Der edle Mann, welcher sich als Praefect soviele Dienste erworben, betrieb die Angelegenheit bei dem für alle Verbesserungen regsam wirkenden Herrn Gouverneur v. Vinke; die wiederholten Vorträge des Magistrats hatten endlich zur Folge, daß uns im Jahre 1815 ein Land- und Stadtgericht verliehen und eine Chaussee von Schwerte nach Berghofen angelegt wurde, auf dessen Fortsetzung nach Lethmate mehrmalen dringend angetragen worden, weil hierauf hauptsächlich der künftig zu hoffende Wohlstand der Bürgerschaft beruht. Es war nicht zu erkennen, daß hierdurch, sowie die Aufmerksamkeit, welche die Behoerden dem Orte widmeten und durch die nach Berghofen angelegte Kunststraße die Stadt in Aufnahme kam. Allein das Gericht bestand nur bis zum Jahre 1821 und mit diesem laufenden Jahr 1822 blieb nur eine vom Gericht abhängige Gerichts-Commission aus einem Richter, Gerichtsschreiber und Subalternen hierselbst, wodurch die eigentlichen Vortheile für vermehrte Nahrungszweige per Einwohner verlohren gegangen. Alle späteren Vorträge um Beibehaltung des ganzen Gerichts sind durchaus vergeblich gewesen und Schwerte kann dermalen sein Emporkommen nur allein von der ihm zugesagten Kunststraße nach Lethmate erwarten, welche die Duisburger Straße mit der Frankfurter durch das Süderland verbindet und unsern Steinkohlen-Debit nach den Fabrickstädten erleichtert.
Dem hiesigen Kommissionsgericht steht der Herr Detmar Brügmann aus Dortmund - früher Friedensrichter in Hoerde, demnächst Assessor bei dem hiesigen Landgericht - als Richter vor; die Rechtspflege ist sehr unpartheiisch. Außer dem Gerichtsschreiber Herrn Schmitz sind noch einige Subalterne als Privatsekretaire oder Kopisten.
Bei dem hiesigen Commissions-Gericht hat sich nicht Wesentliches geändert. Die Zimmer, welche dasselbe auf dem Gemeindehause einnimmt, sind angemessen und geräumig. Nur das Gefängniß läßt viel zu wünschen übrig: denn dasselbe ist von der gewöhnlichen Bürger-Wachtstube durch einen Verschlag getrennt, wirklich schauderhaft, da es nicht einmal ein heimliches Gemach hat und die Gefangenen nicht nur in ihrem eigenen Gestank umkommen, sofern auch die Wachtstube für die Bürger durchaus unerträglich werden muß, weil der ganze Raum mit einem entsetzlichen Pestgeruch angefüllt ist. Indem nun die Bürgerwache ihre Stube nicht beziehen kann, sondern zum Nothbehelf bei dem Nachtwächter einkehrt: so wird Licht- und Brandmaterial theils nicht gehörig beaufsichtigt, theils kommen die Bürger-Offiziere gar nicht zur Wache, es wird weder patroullirt und die Wache selbst controllirt, die unbeaufsichtigten Bürger gehen nach Hause und so ist dann, bei dem bestimmten Kosten-Aufwand für die öffentliche Sicherheit, auch nicht die geringste Gewährschaft für dieselbe! Der Magistrat ist nicht im Stande, dies abzuändern, solange nicht ein Gefängniß ermittelt und dieses von der gehörigen Beschaffenheit ist."
Auszug aus "Die Chronik des Hofrates Bährens 1822 - 1827"; zur Verfügung gestellt vom Stadtarchiv Schwerte.